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ARSY AI VERTRAG ZWISCHEN INTEGRATOR UND KUNDE

Unterlizenz, Bereitstellung und Support (Integrator → sein Endkunde)

Agreement No. ____ · [[FILL: Ort]] · ____ ________ 20__

Unverbindliche Übersetzung. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Fassung; bei Abweichungen geht der englische Wortlaut vor. English version

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Unverbindliche Übersetzung. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Fassung; bei Abweichungen geht der englische Wortlaut vor.

[[FILL: vollständige rechtliche Bezeichnung des Integrators]] ([[FILL: Registernummer]]), der „Lieferant", vertreten durch [[FILL: Funktion, Name]], handelnd auf Grundlage von [[FILL]], einerseits, und

[[FILL: vollständige rechtliche Bezeichnung des Kunden]] ([[FILL: Registernummer]]), der „Kunde", vertreten durch [[FILL]], handelnd auf Grundlage von [[FILL]], andererseits,

zusammen die „Parteien", haben Folgendes vereinbart.

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den unter https://arsy.ai/offer/customer veröffentlichten ARSY AI-Kundenbedingungen zukommt.

1.1. „Software", „ARSY AI" — das Programm ARSY AI und seine Komponenten (die AR Clip VPS-Positionierungs-Engine, der KI-Agent und die trainierten Modelle, die Funktionsmodule, die Client-Anwendungen, die Dokumentation) im Umfang des erworbenen Tiers, einschließlich Updates während der Unterlizenzlaufzeit.

1.2. „Rechteinhaber" — web-ar.studio Corp, die die geistigen Eigentumsrechte an der Software innehat.

1.3. „Tier" — der Funktionsumfang und die mengenmäßigen Grenzen der Software (Lite / Starter / Professional / Enterprise), die im Bestellformular festgelegt sind.

1.4. „Bereitstellungsmodell" — „Managed Cloud" (Software auf der Infrastruktur des Rechteinhabers) oder „On-Premise" (Software auf einem Server innerhalb des Netzwerks des Kunden; verfügbar ab dem Professional-Tier).

1.5. „Standort", „Erfasste Maschine", „Gerät", „Nutzer", „Kundeninhalte" — wie in den ARSY AI-Kundenbedingungen definiert.

1.6. „Bereitstellungsleistungen" — räumliche Erfassung von Standorten, Registrierung von Ausrüstung, Konfiguration, Szenarioentwicklung und Schulung des Personals.

1.7. „First-Level-Support" — Entgegennahme und Bearbeitung von Kundentickets durch den Lieferanten, mit Eskalation ungelöster Tickets an den Second Level (den Rechteinhaber).

1.8. „Bestellformular" — die Anlage, die das Tier, das Bereitstellungsmodell, die Standorte, die Anzahl der Erfassten Maschinen und Geräte, die Unterlizenzlaufzeit, den Umfang der Bereitstellungsleistungen, die Hardware (sofern vorhanden) sowie die Entgelte und Zahlungsbedingungen festlegt.

1.9. „Unterlizenzlaufzeit" — der Zeitraum, für den das Recht zur Nutzung der Software eingeräumt wird, wie im Bestellformular festgelegt.

2. GEGENSTAND

2.1. Nach diesem Vertrag wird der Lieferant: (1) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software (eine Unterlizenz) innerhalb der Grenzen von Abschnitt 3 einräumen; (2) die Bereitstellungsleistungen erbringen (Abschnitt 5); (3) während der Unterlizenzlaufzeit First-Level-Support leisten (Abschnitt 6); und (4) soweit im Bestellformular vorgesehen, Hardware liefern (Abschnitt 7); und der Kunde wird das Vorstehende nach Abschnitt 8 abnehmen und bezahlen.

2.2. Der Lieferant erteilt die Unterlizenz innerhalb der Grenzen der Rechte, die er vom Rechteinhaber innehat, und für nicht länger als die Laufzeit seiner eigenen Rechte. Die Rechte des Kunden können nicht weiter reichen als die des Lieferanten.

2.3. Dieser Vertrag ist kein Softwareentwicklungsvertrag und überträgt keine geistigen Eigentumsrechte an der Software (Abschnitt 9).

3. UNTERLIZENZ

3.1. Der Lieferant räumt dem Kunden eine nicht ausschließliche Unterlizenz zur Nutzung der Software während der Unterlizenzlaufzeit in Bezug auf die im Bestellformular aufgeführten Standorte und Ausrüstung ein.

3.2. Zulässige Nutzung. Die Unterlizenz gestattet ausschließlich:

  1. 1) die Vervielfältigung der Software, beschränkt auf das Laden in den Speicher und die Ausführung, soweit für ihren bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich;
  2. 2) im On-Premise-Modell die Installation einer Instanz auf dem Server des Kunden und deren Betrieb;
  3. 3) im Managed-Cloud-Modell den Fernzugriff auf die Software über das Internet;
  4. 4) die Installation und Nutzung der Client-Anwendungen auf registrierten Geräten;
  5. 5) das Erstellen, Speichern und Ausführen von Prozeduren, Schulungskursen und Szenarien für die im Bestellformular genannten Standorte und Erfassten Maschinen;
  6. 6) die Vervielfältigung und interne Verteilung der Dokumentation, soweit für die Schulung der Nutzer erforderlich.

3.3. Grenzen werden durch das erworbene Tier und das Bestellformular festgelegt (Anzahl der Standorte, Geräte, gleichzeitigen Videositzungen, Schulungskurse, Modulverfügbarkeit). Die Anzahl der Nutzer ist nicht begrenzt und wird nicht berechnet.

3.4. Beschränkungen. Der Kunde darf nicht, und darf seinen Nutzern, Mitarbeitern oder Auftragnehmern nicht gestatten:

  1. 1) die Software zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder Rechte aus diesem Vertrag abzutreten, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verpachten oder zu verpfänden, außer soweit ausdrücklich gestattet;
  2. 2) die Software zu ändern oder anzupassen oder abgeleitete Werke zu erstellen;
  3. 3) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, die Gewichte oder Parameter der trainierten Modelle zu extrahieren oder die Ausgaben der Software zum Training konkurrierender Modelle zu verwenden;
  4. 4) Eigentums-, Marken-, Versions- oder Lizenzhinweise zu entfernen oder zu verändern;
  5. 5) technische Schutzmaßnahmen, Lizenzschlüssel oder Nutzungsmessmechanismen zu umgehen;
  6. 6) die Software zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln.

Die Beschränkungen in den Ziffern 2 und 3 gelten nicht, soweit sie durch zwingendes, vertraglich nicht abdingbares Recht ausdrücklich gestattet sind, insbesondere im Rahmen der §§ 69d, 69e UrhG.

3.5. Gebiet: [[FILL: Gebiet, z. B. das Land des Kunden]]. Im On-Premise-Modell ist die Nutzung auf die im Bestellformular genannten Standorte beschränkt. Die Russische Föderation ist ausgenommen; die Nutzung in der Russischen Föderation richtet sich nach den gesonderten Dokumenten nach russischem Recht.

3.6. Das Recht zur Nutzung der Software wird zu dem in Ziffer 5.1 (Managed Cloud) bzw. 5.2 (On-Premise) genannten Zeitpunkt wirksam; dieser Zeitpunkt ist der Beginn der Unterlizenzlaufzeit, sofern das Bestellformular nichts anderes bestimmt.

3.7. Der Kunde tritt den ARSY AI-Kundenbedingungen (https://arsy.ai/offer/customer) bei, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen. Im Konfliktfall geht dieser Vertrag vor.

4. ZUGANG UND SCHLÜSSEL

4.1. Managed Cloud. Innerhalb von 5 Werktagen ab dem im Bestellformular festgelegten Zeitpunkt (jedoch nicht vor Zahlung nach Abschnitt 8) stellt der Lieferant die Instanz bereit und übergibt dem Kunden die Administrator-Zugangsdaten.

4.2. On-Premise. Der Lieferant liefert das Instanz-Distributionspaket und den Lizenzschlüssel (per Download-Link oder auf Datenträger) und installiert es im Rahmen der Bereitstellungsleistungen. Die Serveranforderungen sind in der ARSY AI-Dokumentation festgelegt; ihre Erfüllung liegt in der Verantwortung des Kunden und entbindet ihn nicht von der Zahlung.

4.3. Der Kunde stellt auf eigene Kosten Netzkapazität, Stromversorgung, Konnektivität zwischen Geräten und der Instanz sowie die für die räumliche Erfassung der Standorte erforderlichen Bedingungen bereit.

5. BEREITSTELLUNGSLEISTUNGEN

5.1. Umfang, Zeitplan und Phasen der Bereitstellungsleistungen sind im Bestellformular festgelegt und umfassen die räumliche Erfassung der Standorte, die Registrierung der Erfassten Maschinen und Geräte, die Konfiguration, die Entwicklung von Szenarien und Kursen sowie die Schulung des Personals.

5.2. Der Lieferant erbringt die Bereitstellungsleistungen nach der Methodik des Rechteinhabers.

5.3. Abnahme. Nach Abschluss einer Phase (oder aller Arbeiten) stellt der Lieferant eine Abnahmebescheinigung aus. Der Kunde unterzeichnet sie oder erhebt innerhalb von 5 Werktagen einen begründeten Einwand mit einer Mängelliste. Bleiben beide aus, gelten die Arbeiten als abgenommen.

5.4. Der Lieferant behebt begründete Mängel innerhalb einer vereinbarten Frist ohne zusätzliche Kosten.

5.5. Der Kunde gewährt dem Lieferanten Zugang zu den Standorten, der Ausrüstung und der Dokumentation und benennt verantwortliche Personen. Verzögerungen des Kunden bei der Gewährung des Zugangs verlängern den Zeitplan der Arbeiten entsprechend.

6. FIRST-LEVEL-SUPPORT

6.1. Der Lieferant leistet First-Level-Support nach dem Standard und innerhalb der Zeiten, die in der Anlage festgelegt sind, für das erworbene Tier.

6.2. Tickets werden über die in der Anlage genannten Kanäle entgegengenommen. Tickets außerhalb der First-Level-Zuständigkeit werden vom Lieferanten an den Second Level des Rechteinhabers eskaliert.

6.3. Verfügbarkeitszusagen (SLA) gelten nur für das Managed-Cloud-Modell und nur für die Tiers Professional (99 %) und Enterprise (99,5 %); für Lite oder Starter gilt keine Verfügbarkeitszusage. Im On-Premise-Modell liegt die Verfügbarkeit der Instanz in der Verantwortung des Kunden.

7. HARDWARE (sofern im Bestellformular vorgesehen)

7.1. Sofern das Bestellformular die Lieferung von Hardware vorsieht (AR-Brillen, Tablets, Server usw.), liefert der Lieferant sie gegen eine Übergabebescheinigung an den Kunden; Eigentum und Verlustrisiko gehen mit der Lieferung auf den Kunden über.

7.2. Für Hardware gilt die Herstellergarantie. Qualitätsansprüche werden nach dem Verfahren des Herstellers behandelt; der Lieferant leistet angemessene Unterstützung.

7.3. Dieser Abschnitt gilt nicht, sofern das Bestellformular keine Hardware vorsieht.

8. PREIS UND ZAHLUNG

8.1. Der Preis umfasst: (1) das Unterlizenzentgelt — ein Grundentgelt je Standort und ein Entgelt je Erfasste Maschine, nach Tier; (2) den Preis der Bereitstellungsleistungen — vom Lieferanten festgelegt und im Bestellformular angegeben; (3) den Preis des First-Level-Supports (sofern gesondert berechnet); und (4) den Preis der Hardware (sofern vorhanden). Beträge, Häufigkeit und Zahlungsbedingungen sind im Bestellformular festgelegt.

8.2. Das Unterlizenzentgelt wird im Voraus für jeden Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr, nach Wahl des Kunden) gezahlt. Bei jährlicher Zahlung wird ein Rabatt gemäß Bestellformular gewährt.

8.3. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Mittel dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben sind. Bankgebühren trägt der Zahlende.

8.4. Steuern. Alle Beträge verstehen sich ohne USt., GST, Umsatzsteuer und ähnliche indirekte Steuern, die der Kunde zusätzlich zahlt. Muss der Kunde einen Betrag einbehalten, ist der zahlbare Betrag so zu erhöhen, dass der Lieferant den Betrag erhält, den er ohne den Einbehalt erhalten hätte.

8.5. Zahlungsverzug. Ist eine Zahlung mehr als 10 Werktage überfällig, kann der Lieferant nach Ankündigung den Zugang zur Software und/oder zu den Leistungen bis zur Begleichung des Rückstands aussetzen; die Aussetzung verlängert die Unterlizenzlaufzeit nicht. Verzugszinsen: [[FILL: z. B. 1 % pro Monat oder der gesetzlich höchstzulässige Satz, je nachdem, welcher niedriger ist]].

8.6. Das Unterlizenzentgelt kann sich entsprechend den ARSY AI-Kundenbedingungen ändern (60 Tage Vorankündigung; nicht auf einen bezahlten Zeitraum angewandt).

9. SOFTWARE UND KUNDENINHALTE

9.1. Software. Die geistigen Eigentumsrechte an der Software (einschließlich AR Clip VPS, des KI-Agenten und der trainierten Modelle, der Schnittstellen, der Dokumentation, der Updates und Verbesserungen) stehen dem Rechteinhaber, web-ar.studio Corp, zu. Weder der Lieferant noch der Kunde erwirbt Rechte an der Software; dieser Vertrag räumt lediglich ein Nutzungsrecht ein. Ergebnisse der Entwicklung kundenspezifischer Logik sind Bestandteil der Software und stehen dem Rechteinhaber zu.

9.2. Kundeninhalte. Kundeninhalte (Scans und Raumkarten, Prozeduren, Kurse, hochgeladene Dokumentation, erfasste Nachweise, Sitzungsaufzeichnungen, Nutzeraktivitätsdaten) stehen dem Kunden zu. Weder der Lieferant noch der Rechteinhaber erwirbt Eigentum daran. Der Rechteinhaber erhält lediglich eine beschränkte, unentgeltliche Lizenz, die Kundeninhalte ausschließlich zur Erbringung des Dienstes und nur für die Unterlizenzlaufzeit zu hosten und zu verarbeiten.

9.3. Im On-Premise-Modell verlassen die Kundeninhalte die Infrastruktur des Kunden nicht und werden nicht an den Lieferanten/Rechteinhaber übermittelt, ausgenommen ein vom Kunden angeforderter Support-Zugang, im erforderlichen Umfang und für den erforderlichen Zeitraum und mit Wissen des Kunden.

9.4. Der Kunde sichert zu, dass er alle für das Einstellen der Kundeninhalte in die Software erforderlichen Rechte innehat und dass dies keine Rechte Dritter verletzt.

10. DATENSCHUTZ

10.1. Hinsichtlich der in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Kunde der Verantwortliche. Der Kunde ist für die Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen und die Einholung etwaiger erforderlicher Einwilligungen verantwortlich.

10.2. Im Managed-Cloud-Modell verarbeitet der Rechteinhaber personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter auf dokumentierte Weisung des Kunden, zu den Datenverarbeitungsbedingungen der ARSY AI-Kundenbedingungen (Artikel 28 GDPR und entsprechende Vorschriften; EU-Standardvertragsklauseln für jede Übermittlung außerhalb des EWR). Der Lieferant ist kein eigenständiger Verantwortlicher dieser Daten.

10.3. Im On-Premise-Modell werden personenbezogene Daten innerhalb der Infrastruktur des Kunden verarbeitet und nicht an den Rechteinhaber übermittelt.

11. VERTRAULICHKEIT

11.1. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulich sind (einschließlich Kundeninhalten, der technischen Architektur der Software, kommerzieller Bedingungen sowie Informationen über Standorte und Prozesse).

11.2. Die empfangende Partei wird sie ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, sie nur zur Erfüllung dieses Vertrags verwenden und sie mit mindestens angemessener Sorgfalt schützen. Die Offenlegung gegenüber Mitarbeitern und Auftragnehmern unter gleichwertigen Pflichten ist zulässig, ebenso soweit gesetzlich vorgeschrieben, mit vorheriger Benachrichtigung, sofern diese nicht untersagt ist.

11.3. Die Pflicht besteht für die Laufzeit dieses Vertrags und 5 Jahre nach seinem Ende.

12. ZUSICHERUNGEN. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

12.1. Der Lieferant sichert zu, dass er ein aktuell zertifizierter ARSY AI-Integrationspartner ist und das Recht innehat, dem Kunden eine Unterlizenz im Umfang dieses Vertrags zu erteilen.

12.2. Der Lieferant gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert, sofern der Kunde die Infrastrukturanforderungen und die Betriebsanweisungen einhält. Im Übrigen wird die Software „wie besehen" („as is") bereitgestellt, und der Lieferant schließt alle sonstigen Gewährleistungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus, einschließlich stillschweigender Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten. Der Lieferant gewährleistet keinen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb, keine Erfüllung der subjektiven Erwartungen des Kunden und kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

12.3. Die Ausgaben des KI-Agenten sind beratender Natur und müssen vom Kunden überprüft werden. Der Kunde ist für die auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen verantwortlich.

12.4. Nicht vorhandene Zertifizierungen. Die Parteien gehen davon aus, dass die Software zum Zeitpunkt dieses Vertrags Folgendes weder besitzt noch beansprucht: einen SOC 2-Bericht, eine ISO/IEC 27001-Zertifizierung, ein 21 CFR Part 11 / GAMP 5-Validierungspaket oder einen veröffentlichten Penetrationstestbericht eines Dritten. Der Kunde bestätigt, dass ihm dies bekannt ist und dass er sich auf keine solche Zertifizierung verlassen hat. Die Validierung der Prozesse, in denen die Software eingesetzt wird, bleibt in der Verantwortung des Kunden.

12.5. Zweck der Software. ARSY AI ist ein Anleitungs- und Schulungswerkzeug und ist kein sicherheitsgerichtetes System, kein Prozessleitsystem, kein Notabschaltsystem und kein Medizinprodukt. Die Nutzung der Software entbindet den Kunden nicht von seinen eigenen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, in der Anlagensicherheit und in der Aufsicht.

13. HAFTUNG

13.1. Die Parteien haften nach dem anwendbaren Recht, vorbehaltlich dieses Abschnitts.

13.2. Haftungshöchstgrenze. Die gesamte Gesamthaftung des Lieferanten für alle Ereignisse innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde dem Lieferanten nach diesem Vertrag in den 12 Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat.

13.3. Ausgeschlossene Schäden. Der Lieferant haftet nicht für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Produktionsstillstand oder für Verlust oder Beschädigung von Daten (außer soweit durch Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Sicherungspflicht verursacht) sowie für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

13.4. Die Ziffern 13.2–13.3 beschränken nicht die Haftung für Vorsatz, Verletzung der Vertraulichkeit, Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei oder für Tod oder Körperverletzung.

13.5. Der Lieferant ist gesondert für die Qualität und das Ergebnis seiner eigenen Bereitstellungsleistungen und des First-Level-Supports verantwortlich.

13.6. Höhere Gewalt. Eine Partei haftet nicht für eine Nichterfüllung, die durch Ereignisse außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht wird, sofern sie die andere Partei innerhalb von 10 Werktagen benachrichtigt. Dauern solche Ereignisse länger als 3 Monate an, kann jede Partei kündigen, mit Abrechnung des tatsächlich Erbrachten.

14. LAUFZEIT. VERLÄNGERUNG. KÜNDIGUNG. FOLGEN

14.1. Dieser Vertrag läuft ab Unterzeichnung bis zum Ende der Unterlizenzlaufzeit und hinsichtlich offener Verpflichtungen bis zu deren Erfüllung. Sieht das Bestellformular eine automatische Verlängerung vor, verlängert sich die Unterlizenzlaufzeit um jeweils gleiche Zeiträume, sofern nicht eine Partei mindestens 30 Tage vor Ende des laufenden Zeitraums die Nichtverlängerung anzeigt.

14.2. Folgen des Abonnementendes. Das Eigentum an den Kundeninhalten hängt nicht vom Abonnement ab. Mit Ende der Unterlizenzlaufzeit endet der Zugang zur Software und zu den auf Kundeninhalten arbeitenden Funktionen; die Kundeninhalte werden zu diesem Zeitpunkt nicht gelöscht. Für 90 Tage nach dem Ende kann der Kunde einen Export der Kundeninhalte in maschinenlesbaren Formaten erhalten (sofern keine überfälligen Beträge bestehen). Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Inhalte gelöscht werden.

14.3. Im On-Premise-Modell beendet das Ende der Unterlizenzlaufzeit den Lizenzschlüssel; innerhalb von 30 Tagen stellt der Kunde die Nutzung ein und löscht Kopien der Software (mit Ausnahme von Sicherungen, die Kundeninhalte enthalten und aus denen die Software nicht wiederhergestellt werden kann).

14.4. Kontinuität des Dienstes. Die Beendigung der Rechte des Lieferanten gegenüber dem Rechteinhaber beendet nicht von selbst die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag, sofern die Entgelte für den bezahlten Zeitraum beim Rechteinhaber eingegangen sind; der Rechteinhaber oder ein anderer zertifizierter Partner kann sodann die Betreuung des Kunden übernehmen.

14.5. Kündigung. Der Kunde kann mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; das Entgelt für den bezahlten Zeitraum wird nicht erstattet, außer soweit ausdrücklich vorgesehen. Der Lieferant kann bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kündigen oder bei einer wesentlichen Verletzung der Unterlizenzbeschränkungen durch den Kunden, die nicht innerhalb von 15 Werktagen nach Ankündigung behoben wird.

15. ANWENDBARES RECHT. STREITIGKEITEN

15.1. Dieser Vertrag unterliegt [[FILL: anwendbares Recht — z. B. dem Recht des Landes des Kunden oder einem von den Parteien vereinbarten neutralen Recht]].

15.2. Die Parteien werden zunächst versuchen, jede Streitigkeit durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen. Gelingt dies nicht, unterliegen Streitigkeiten [[FILL: den Gerichten von ____ / einem Schiedsverfahren nach den Regeln von ____, Schiedsort ____, Sprache Englisch]].

16. MITTEILUNGEN

16.1. Förmliche Mitteilungen erfolgen an die E-Mail- und Postanschriften in den Angaben der Parteien sowie über einen vereinbarten Anbieter für den elektronischen Dokumentenaustausch. Eine E-Mail-Mitteilung gilt am nächsten Werktag als zugegangen.

16.2. Eine Partei teilt der anderen Änderungen ihrer Angaben innerhalb von 5 Werktagen mit; bis dahin gelten Mitteilungen an die bisherigen Angaben als wirksam erfolgt.

17. ALLGEMEINES

17.1. Dieser Vertrag und seine Anlagen sind die gesamte Vereinbarung der Parteien über ihren Gegenstand. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die übrigen nicht.

17.2. Anlagen, die Bestandteil dieses Vertrags sind:

  • Anlage 1 — Bestellformular;
  • Anlage 2 — Zeitplan und Servicelevels des First-Level-Supports;
  • Anlage 3 — Muster der Abnahmebescheinigung;
  • Anlage 4 — [[Managed Cloud: Datenverarbeitungsbedingungen / Verweis auf die Anlage zu den Kundenbedingungen]].

17.3. Sprache. Dieser Vertrag wird in englischer Sprache errichtet. Jede Übersetzung dient nur der Bequemlichkeit; im Fall von Abweichungen geht der englische Text vor.

17.4. Ausgefertigt in zwei Urschriften, eine für jede Partei (oder als elektronisches Dokument unterzeichnet).

18. ANGABEN UND UNTERSCHRIFTEN

LieferantKunde
[[FILL: Name]][[FILL: Name]]
RegisternummerRegisternummer
AnschriftAnschrift
BankverbindungBankverbindung
E-MailE-Mail
_________________ / __________ /_________________ / __________ /

ANLAGE 1. BESTELLFORMULAR Nr. ____ vom __ ________ 20__

#PositionWert
1TierLite / Starter / Professional / Enterprise
2BereitstellungsmodellManaged Cloud / On-Premise
3Standorte (Name, Anschrift)
4Anzahl der Erfassten Maschinen
5Anzahl der Geräte
6Umfang der Bereitstellungsleistungen
7Gelieferte Hardware (sofern vorhanden)
8Unterlizenzlaufzeit (Beginn — Ende)
9AbrechnungszeitraumMonatlich / Jährlich
10Automatische VerlängerungJa / Nein
11Unterlizenzentgelt (je Standort / je Maschine)
12Preis der Bereitstellungsleistungen
13Preis des Supports (sofern gesondert)
14Preis der Hardware
15Währung
16Zahlungsbedingungen
17Verantwortliche Personen

Lieferant: ____________ / ________ /  Kunde: ____________ / ________ /

ANLAGE 2. ZEITPLAN DES FIRST-LEVEL-SUPPORTS

Kanäle: [[FILL: Support-E-Mail, Telefon, Portal des Lieferanten]]; Eskalation an den Second Level — support@arsy.ai.

Zeiten: Lite/Starter — E-Mail, an Werktagen; Professional — 8×5; Enterprise — 24×7.

Reaktionszeiten (Beispiel, vom Lieferanten festgelegt):

PrioritätBeschreibungProfessionalEnterprise
P1 — KritischInstanz vollständig nicht verfügbar / Kernszenarien unmöglich4 Arbeitsstunden1 Stunde
P2 — HochWesentlicher Funktionsverlust, keine Umgehungslösung8 Arbeitsstunden4 Stunden
P3 — MittelTeilweise Beeinträchtigung, Umgehungslösung verfügbar2 Werktage1 Werktag
P4 — NiedrigFragen, Dokumentation5 Werktage3 Werktage

Für Lite/Starter — 3 Werktage für jede Priorität; keine Zusage zur Lösungszeit.

ANLAGE 3. MUSTER DER ABNAHMEBESCHEINIGUNG

Bescheinigung Nr. ____ vom __ ________ 20__ über die Abnahme der Bereitstellungsleistungen / die Einräumung des Rechts zur Nutzung von ARSY AI nach Vertrag Nr. ____

Der Lieferant hat erbracht, und der Kunde hat abgenommen: [[Liste: Erteilung der Unterlizenz für Tier ____ / Phase der Bereitstellungsleistungen ____ / Lieferung von Hardware ____]].

Die Arbeiten (Leistungen) sind vollständig und fristgerecht erbracht; der Kunde hat keine Beanstandungen hinsichtlich Umfang und Qualität / hat folgende: [[angeben]].

Lieferant: ____________ / ________ /  Kunde: ____________ / ________ /

ANGABEN ZUM RECHTEINHABER

web-ar.studio Corp — eine Gesellschaft nach dem Recht von Delaware (file number 7294738), eingetragener Sitz 1007 N Orange St, 4th Floor, Suite 1382, Wilmington, New Castle County, DE 19801; Hauptgeschäftssitz 447 Broadway, 2nd Floor, 1156, New York, NY 10013, United States. Kontakt: support@arsy.ai · https://arsy.ai

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